Hier findet ihr unseren Antrag zur Mitgliedschaft sowie die Beitragsordnung zum Herunterladen.
Info zum Bildungsgutschein
Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, wurde auf Bundesebene ein Bildungspaket verabschiedet.
Was bedeutet das für Ihr Kind bzw. wie bekommen Sie den Beitrag für den Sportverein gezahlt oder erstattet.
Sind Sie Bezieher von Arbeitslosengeld II oder von Sozialgeld nach SGB II, so wenden Sie sich bitte an ihren
Sachbearbeiter im job-center. Antragsformulare und Informationen sind im Internet unter
www.jobcenter-kreis-pinneberg.de hinterlegt.
Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, wenden sich bitte an den Kreis
Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, Tel. 04121/45020.
Ansprechpartner ist auch hier ihr Sachbearbeiter.
Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, so wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle
des SV Hörnerkirchen, Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen,
Öffnungszeiten: Dienstag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und Donnerstag von 17.00 Uhr – 19.00 Uhr.